Allgemeine Geschäftsbedingungen der KS Sales Solutions GmbH
Teil I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Sofern der Kunde von der KS Sales Solutions GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, Leistungen in Anspruch nimmt, insbesondere in den Bereichen Kundengewinnung, Softwarelösungen, Vertriebsschulungen und Produktberatung wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.
(2) Die Buchung und Inanspruchnahme aller von der KS Sales Solutions GmbH angebotenen Leistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und den Vertrag ausschließlich wegen des Auf- beziehungsweise Ausbaus seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise die Leistungen hierfür in Anspruch nimmt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Alle zwischen dem Kunden und der KS Sales Solutions GmbH im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, dem jeweiligen Angebot sowie etwaigen Individualvereinbarungen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser AGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden akzeptiert die KS Sales Solutions GmbH nicht. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(6) Individualvereinbarungen, insbesondere Regelungen im jeweiligen Angebot, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die KS Sales Solutions GmbH erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen und stellt digitale Lösungen zur Unterstützung von Vertrieb, Kundengewinnung, Organisation, Prozessoptimierung und Unternehmensentwicklung bereit.
(2) Die Leistungen können je nach Buchung insbesondere den Aufbau, die Betreuung und Optimierung von Maßnahmen zur Kundengewinnung, die Bereitstellung, Einrichtung und Betreuung von Softwarelösungen, die Entwicklung und Umsetzung von CRM-Strukturen, Automatisierungen und digitalen Prozessen, Schulungen, Trainings, Einarbeitungsinhalte sowie Produkt-, Vertriebs- und Prozessberatung umfassen. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet die KS Sales Solutions GmbH nicht die Erbringung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Insbesondere werden keine bestimmten Termin- und Abschlussquoten, Umsätze, Werbeergebnisse, Einsparungen oder sonstigen unternehmerischen Ergebnisse garantiert.
(4) Es besteht Einigkeit, dass die KS Sales Solutions GmbH, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
(5) Bei den Leistungen der KS Sales Solutions GmbH steht die Unterstützung unternehmerischer Marketing-, Vertriebs-, Software- und Produktsituationen sowie die Entwicklung geeigneter Lösungswege im Vordergrund. Von der KS Sales Solutions GmbH bereitgestellte Inhalte, Unterlagen, Schulungen, Plattformen oder Softwarelösungen dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Ergänzung der vereinbarten Leistungen.
(6) Soweit Inhalt, Ablauf oder Umfang der Leistung nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt sind, bestimmt die KS Sales Solutions GmbH diese nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.
(7) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern der KS Sales Solutions GmbH unverzüglich erbringen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen der KS Sales Solutions GmbH auf Webseiten, in Broschüren, Präsentationen, Preisübersichten, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen der KS Sales Solutions GmbH und dem Kunden kann telefonisch, per Videocall, in Textform, schriftlich, elektronisch oder durch Unterzeichnung eines Angebots erfolgen.
(3) Fernmündlich oder per Videocall kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder per Videocall, hat der Kunde vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in einer bestimmten Form zu erhalten.
(4) Soweit Telefonate oder Videokonferenzen zu Beweis- oder Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden sollen, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
(5) Angebote der KS Sales Solutions GmbH sind nur innerhalb der jeweils angegebenen Angebotsfrist verbindlich. Fehlt eine Angebotsfrist, ist die KS Sales Solutions GmbH an das Angebot für 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
(6) Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Angebot der KS Sales Solutions GmbH ab, stellt diese abweichende Annahmeerklärung ein neues Angebot dar, das von der KS Sales Solutions GmbH angenommen werden kann.
(7) Sollte die Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung nicht möglich sein, etwa aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, ist die KS Sales Solutions GmbH nicht zur Annahme verpflichtet.
§ 4 Preise, Vergütung und Abrechnung
(1) Sämtliche Preisangaben der KS Sales Solutions GmbH sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Höhe, Fälligkeit und Abrechnungsweise der Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
(3) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, vorleistungsverpflichtet. Einmalige Einrichtungs-, Setup-, Projekt- oder Implementierungsgebühren werden, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss fällig.
(4) Laufende Vergütungen, insbesondere monatliche Pauschalen, SaaS-Gebühren, Betreuungsgebühren oder sonstige wiederkehrende Entgelte, werden entsprechend der Vereinbarung im Angebot abgerechnet.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
(7) Bei Teilleistungen ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Individualvereinbarung bestimmte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder festen Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne hierzu berechtigt zu sein, bleibt der Vergütungsanspruch der KS Sales Solutions GmbH unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die KS Sales Solutions GmbH beginnen nicht, bevor der vereinbarte Rechnungsbetrag, soweit fällig, vollständig eingegangen ist und die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen, Zugänge, Freigaben und Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen oder zurückzuhalten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Bei wiederkehrenden Zahlungen ist die KS Sales Solutions GmbH bei erheblichem Zahlungsverzug berechtigt, bereitgestellte Zugänge, Plattformen, Softwarelösungen oder sonstige Leistungen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(5) Ist der Kunde im Fall vereinbarter Teilzahlungen oder Raten mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Erfüllung und Einsatz Dritter
(1) Die KS Sales Solutions GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung der Hilfe geeigneter Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Subunternehmer, technischer Dienstleister oder sonstiger Dritter zu bedienen.
(3) Sind Leistungen aufgrund von Umständen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit Mehraufwand durchführbar, bleibt der Vergütungsanspruch der KS Sales Solutions GmbH unberührt.
(4) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen verstehen sich Leistungstermine als voraussichtliche Zeitpunkte der Leistungserbringung.
(5) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, vereinbarte Leistungstermine angemessen zu verschieben, wenn die Einhaltung durch Umstände erschwert oder unmöglich wird, die nicht von der KS Sales Solutions GmbH zu vertreten sind.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Unternehmers gegenüber der KS Sales Solutions GmbH, deren Mitarbeitern, Dienstleistern und anderen Kunden zu gewährleisten.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH behält sich vor, rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerungen über ihr Unternehmen, ihre Leistungen oder Mitarbeiter, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik, zivilrechtlich zu verfolgen und, soweit zulässig, strafrechtlich zur Anzeige zu bringen.
(3) Der Kunde hat bei der Inanspruchnahme von Leistungen, Schulungen, Plattformen, Softwarelösungen oder sonstigen Programmen den störungsfreien Ablauf zu fördern und ein kaufmännisch angemessenes Verhalten zu gewährleisten.
(4) Beeinträchtigt der Kunde durch unangemessenes Verhalten die Leistungserbringung erheblich, ist die KS Sales Solutions GmbH nach vorheriger Aufforderung zur Abstellung berechtigt, Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die KS Sales Solutions GmbH hat an allen Konzepten, Strategien, Texten, Grafiken, Videos, Schulungsunterlagen, Templates, Datenbanken, Softwarebestandteilen, Automatisierungen, Prozessstrukturen, CRM-Strukturen, Dokumentationen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte oder verfügt über die hierfür erforderlichen Rechte.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
(3) Jegliche Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne Zustimmung der KS Sales Solutions GmbH nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige Verwertung.
(4) Dem Kunden bereitgestellte Zugänge, Logins und Inhalte zu Softwarelösungen, Plattformen, Schulungsbereichen oder sonstigen geschützten Bereichen werden ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und nur für den vertraglich vorgesehenen Nutzerkreis überlassen.
(5) Eine Weitergabe von Zugängen, Logindaten oder geschützten Inhalten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Der Zugriff durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Kunden ist zulässig, soweit er vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.
(6) Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von Urheber-, Nutzungs- oder sonstigen Schutzrechten der KS Sales Solutions GmbH wird im gesetzlich zulässigen Umfang zivilrechtlich verfolgt; die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über eine sonstige im Einzelfall vereinbarte Zahlungsmethode.
(2) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der KS Sales Solutions GmbH anerkannt ist.
(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Von der KS Sales Solutions GmbH gewährte Rabatte, Sonderkonditionen oder Nachlässe gelten nur für den jeweils vereinbarten Leistungsumfang und Zeitraum. Bei Zahlungsverzug können gewährte Vergünstigungen, soweit rechtlich zulässig, für die Zukunft entfallen.
(5) Leistet der Kunde trotz Mahnung nicht, ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Haftung
(1) Die KS Sales Solutions GmbH haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die KS Sales Solutions GmbH, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der KS Sales Solutions GmbH.
(6) Für Schäden, die aus fehlerhaften Angaben, unzureichender Mitwirkung, nicht rechtmäßigen Inhalten, Drittanbieterdiensten, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs der KS Sales Solutions GmbH oder unternehmerischen Entscheidungen des Kunden entstehen, haftet die KS Sales Solutions GmbH nicht.
§ 12 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, der KS Sales Solutions GmbH ausschließlich solche Inhalte, Daten, Materialien, Zugangsdaten, Marken, Bilder, Texte, Videos, Kundendaten und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die frei von Rechten Dritter sind oder vom Kunden rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(2) Der Kunde stellt die KS Sales Solutions GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Informationen Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
(3) Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für die KS Sales Solutions GmbH hohe Priorität. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH informiert separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen.
(3) Soweit die KS Sales Solutions GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben, verarbeitet und an die KS Sales Solutions GmbH übermittelt werden dürfen.
§ 14 Kein Widerrufsrecht
(1) Die KS Sales Solutions GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Die KS Sales Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Eine unwirksame oder undurchführbare Regelung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 01.06.2026
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Teil II – Besondere Bedingungen für Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu Teil I dieser AGB für alle Leistungen der KS Sales Solutions GmbH im Bereich Software-as-a-Service, insbesondere für die Bereitstellung, Einrichtung, Nutzung, Wartung und Betreuung von Softwarelösungen, digitalen Plattformen, und vergleichbaren webbasierten Anwendungen.
(2) Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
(3) Im Falle von Abweichungen gehen die Regelungen des jeweiligen Angebots diesen besonderen Bedingungen vor. Zwingende datenschutzrechtliche Regelungen einer gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der SaaS-Leistung ist die zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Bereitstellung der im Angebot beschriebenen Softwarelösung zur Nutzung über das Internet.
(2) Die Software dient insbesondere der Abbildung, Unterstützung und Weiterentwicklung vertriebsbezogener, organisatorischer oder unternehmensinterner Prozesse. Hierzu können insbesondere CRM-Strukturen, Vertriebsprozesse, Automatisierungen, Benutzerrollen, Auswertungen, Vorlagen, Schnittstellen und digitale Arbeitsabläufe gehören.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere garantiert die KS Sales Solutions GmbH keine bestimmten Termin- oder Abschlussquoten, Umsätze, Bearbeitungsergebnisse, Einsparungen oder sonstigen unternehmerischen Resultate.
(4) Die Software wird als webbasierte Lösung bereitgestellt. Eine native App wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Soweit technisch verfügbar, kann die Nutzung über mobile Webbrowser oder als Progressive Web App erfolgen.
§ 3 Einrichtung und Implementierung
(1) Soweit im Angebot vorgesehen, umfasst die Einrichtung insbesondere die technische Bereitstellung der Software, die Konfiguration der Systemumgebung, die Individualisierung der Softwareinstanz, die Einrichtung von Benutzern, Rollen und Berechtigungen, die Implementierung vereinbarter Prozesse, Strukturen und Automatisierungen sowie die Inbetriebnahme der Software.
(2) Die Übernahme vorhandener Daten erfolgt nur, soweit dies im Angebot vereinbart, technisch möglich und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die zu importierenden Daten vollständig, richtig, strukturiert und in einem geeigneten Format bereitzustellen.
(3) Standardnahe Integrationen und Schnittstellen sind nur insoweit Bestandteil der Einrichtung, wie sie im Angebot beschrieben sind oder mit den vorhandenen Standardfunktionen ohne Individualentwicklung umgesetzt werden können.
(4) Individuelle Erweiterungen, neue Module, komplexe Schnittstellen, umfangreiche Datenmigrationen, Sonderautomatisierungen, tiefgreifende Individualprogrammierungen oder sonstige Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(5) Details und Abläufe der Implementierung werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs situativ mit dem Kunden abgestimmt.
§ 4 Bereitstellung und Betrieb
(1) Die KS Sales Solutions GmbH stellt die Software während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit.
(2) Die Software wird auf Servern eines externen Hosting- oder Infrastrukturdienstleisters betrieben. Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, den Hosting- oder Infrastrukturdienstleister zu wechseln, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Die Bereitstellung erfolgt am Übergabepunkt der von der KS Sales Solutions GmbH genutzten Server- beziehungsweise Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Internetanbindung des Kunden, deren Aufrechterhaltung, ausreichende Geschwindigkeit sowie die beim Kunden erforderliche Hard- und Softwareausstattung sind nicht Gegenstand der Leistung.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere eine stabile Internetverbindung, aktuelle marktübliche Browser, geeignete Endgeräte sowie interne Zugriffs- und Sicherheitsstrukturen.
(5) Die Geschwindigkeit und Nutzbarkeit der Software kann von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der KS Sales Solutions GmbH liegen, insbesondere von der Internetverbindung des Kunden, dessen Endgeräten, Browsern, Netzwerken, Sicherheitseinstellungen, Drittanbieterdiensten oder der gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Nutzer.
§ 5 Nutzer und Zugänge
(1) Die Anzahl der berechtigten Nutzer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit im Angebot zwischen Vertriebsmitarbeitern und weiteren Unternehmensnutzern unterschieden wird, gilt die dort vereinbarte Nutzerstruktur.
(2) Nutzer aus Backoffice, Geschäftsführung, Verwaltung oder weiteren Unternehmensbereichen können im vereinbarten Umfang eingerichtet werden, soweit sie die Software zur Unterstützung der unternehmensinternen Prozesse des Kunden nutzen.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Nutzer diese Verpflichtung einhalten.
(4) Der Kunde und seine Nutzer haben bei der Wahl und Verwendung von Passwörtern und sonstigen Authentifizierungsmerkmalen auf einen dem Stand der Technik angemessenen Schutz zu achten.
(5) Eine Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte, eine Überlassung der Software an externe Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nicht gestattet.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, der KS Sales Solutions GmbH jeden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, unbefugten Zugriff oder Verlust von Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Nutzungsrechte an der Software
(1) Sämtliche Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Strukturen, Prozessen, Automatisierungen, Datenmodellen, Templates, Konzepten, Dokumentationen, Schulungsinhalten und sonstigen Bestandteilen verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei der KS Sales Solutions GmbH oder ihren jeweiligen Lizenzgebern.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im eigenen Unternehmen vertragsgemäß zu nutzen.
(3) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Nachprogrammierung, Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Verwertung der Software oder wesentlicher Bestandteile hiervon ist nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Von der KS Sales Solutions GmbH bereitgestellte Konzepte, Vertriebsstrukturen, Automatisierungen, Prozesslogiken, Schulungsinhalte und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich zur internen Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses verwendet werden.
§ 7 Weiterentwicklung, Änderungen und Updates
(1) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, die Software während der Vertragslaufzeit technisch, funktional, gestalterisch oder inhaltlich weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Technisch notwendige, sicherheitsrelevante oder gesetzlich erforderliche Änderungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.
(3) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, einzelne Funktionen, Benutzeroberflächen, Workflows oder technische Abläufe zu ändern, soweit dadurch die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(4) Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte zukünftige Funktionen, Designs, Integrationen, Erweiterungen oder Weiterentwicklungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Werden zusätzliche Funktionen, Dienste oder Module freiwillig oder unentgeltlich bereitgestellt, ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, diese zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
(1) Die KS Sales Solutions GmbH bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder unterbrechungsfreie Erreichbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können sich insbesondere durch Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen des Internets, Ausfälle von Hosting-, Infrastruktur- oder Drittanbieterdiensten, höhere Gewalt oder sonstige Umstände ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs der KS Sales Solutions GmbH liegen.
(3) Geplante Wartungs- und Updatearbeiten werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt und möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
(4) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn dies für Wartung, Updates, Systemsicherheit, Datenintegrität, Fehlerbehebung oder zur Abwehr von Angriffen erforderlich ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Funktionsstörungen, Fehlermeldungen oder sonstige Beeinträchtigungen unverzüglich und möglichst konkret mitzuteilen. Die Meldung soll eine nachvollziehbare Beschreibung, betroffene Nutzer, Zeitpunkt des Auftretens sowie nach Möglichkeit Screenshots oder sonstige geeignete Informationen enthalten.
(6) Verzögert sich die Fehlerbehebung aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben des Kunden, gehen daraus entstehende Nachteile nicht zulasten der KS Sales Solutions GmbH.
§ 9 Support und Betreuung
(1) Der Umfang des Supports und der laufenden Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt Support während der üblichen Geschäftszeiten der KS Sales Solutions GmbH von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der KS Sales Solutions GmbH.
(3) Supportleistungen können insbesondere per E-Mail, Telefon, Videocall, Fernwartung oder über sonstige geeignete Kommunikationswege erbracht werden.
(4) Der Support umfasst grundsätzlich die Unterstützung bei der Nutzung der Software, die Prüfung gemeldeter Störungen sowie die Behebung reproduzierbarer Fehler im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(5) Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Software negativ von der vereinbarten Funktionsfähigkeit abweicht, dies die Nutzung der Software in Bezug auf wesentliche Kernfunktionen beeinträchtigt und der Fehler durch die KS Sales Solutions GmbH reproduzierbar ist.
(6) Nicht vom regulären Support umfasst sind insbesondere Leistungen aufgrund fehlerhafter Bedienung, unzureichender Mitwirkung, kundenseitiger Änderungen, Störungen der Internetverbindung, Problemen mit Endgeräten oder Browsern des Kunden, Fremdsoftware, Drittanbieterdiensten, individuellen Sonderwünschen, nicht vereinbarten Erweiterungen, der Entfernung von Schadsoftware oder Vor-Ort-Einsätzen.
(7) Supportleistungen, die auf vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen oder über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden.
(8) Die KS Sales Solutions GmbH kann dem Kunden ergänzend Schulungsunterlagen, Hilfetexte, Videos, Prozessdokumentationen oder sonstige Inhalte zur eigenständigen Einarbeitung und Nutzung der Software bereitstellen.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die KS Sales Solutions GmbH bei der Erbringung der SaaS-Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.
(2) Der Kunde stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und technischen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass durch seine Nutzung der Software keine gesetzlichen Vorschriften, Rechte Dritter oder vertraglichen Pflichten verletzt werden.
(5) Der Kunde darf keine Inhalte, Daten, Dateien, Programme oder sonstigen Elemente in die Software einbringen, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Software zu beeinträchtigen.
(6) Der Kunde darf keine Software, Skripte, Bots, automatisierten Abfragen oder sonstigen technischen Verfahren einsetzen, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software zu beeinträchtigen.
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Nutzer ordnungsgemäß einzuweisen und zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.
(8) Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen oder verzögert er diese, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 11 Kundendaten und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm in die Software eingebrachten Daten.
(2) Soweit die KS Sales Solutions GmbH im Rahmen der Softwarebereitstellung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese geht im Falle datenschutzrechtlicher Widersprüche diesen Bedingungen vor.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingebrachten Daten berechtigt ist und alle hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen oder sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
(4) Die KS Sales Solutions GmbH verarbeitet Kundendaten nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrags, zum Betrieb der Software, zur Fehlerbehebung, zur Sicherheit, zur Wartung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(5) Soweit Kundendaten nach dem Recht des geistigen Eigentums geschützt sind, räumt der Kunde der KS Sales Solutions GmbH für die Dauer des Vertrags die Rechte ein, die erforderlich sind, um die Software bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
§ 12 Datensicherung
(1) Die KS Sales Solutions GmbH trifft im Rahmen des technisch und wirtschaftlich angemessenen Umfangs Maßnahmen zur Sicherung der von ihr betriebenen Systeme.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die KS Sales Solutions GmbH keine individuelle, jederzeitige oder vollständige Wiederherstellung einzelner Datenstände des Kunden.
(3) Der Kunde bleibt verpflichtet, besonders wichtige Daten, Unterlagen oder Informationen, die er außerhalb der Software benötigt, eigenständig und angemessen zu sichern.
(4) Ein Datenverlust ist der KS Sales Solutions GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden in einem solchen Fall angemessen zusammenwirken, um eine Wiederherstellung im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten zu prüfen.
§ 13 Drittanbieter, Schnittstellen und externe Dienste
(1) Soweit die Software mit Diensten Dritter verbunden wird, insbesondere E-Mail-und Kalenderdienste, Werbeplattformen, Schnittstellen, Zahlungsanbietern oder sonstigen externen Systemen, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Änderungen, Einschränkungen, Preise oder Nutzungsbedingungen von Drittanbieterdiensten, soweit diese nicht von ihr zu vertreten sind.
(3) Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstellen, Funktionen, Preise, Nutzungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen, kann dies Auswirkungen auf die Software oder einzelne Integrationen haben. Die KS Sales Solutions GmbH wird sich in diesem Fall um eine wirtschaftlich angemessene Anpassung bemühen, schuldet jedoch keine unveränderte Fortführung der betroffenen Drittanbieterintegration.
(4) Schnittstellen und Integrationen sind nur insoweit geschuldet, wie sie im Angebot vereinbart sind oder sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang ergeben.
§ 14 Sperrung des Zugangs und Entfernung von Inhalten
(1) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen, zur Vermeidung von Schäden, zur Abwehr von Angriffen, zur Wahrung der Systemintegrität, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(2) Gleiches gilt, wenn der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Nutzer gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere Zugangsdaten unbefugt weitergibt, rechtswidrige Inhalte verarbeitet, die Systemintegrität gefährdet oder mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
(3) Macht ein Dritter gegenüber der KS Sales Solutions GmbH Ansprüche wegen vom Kunden zu verantwortender Inhalte, Daten oder Nutzungen geltend oder besteht ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzungen, ist die KS Sales Solutions GmbH berechtigt, die betreffenden Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Prüfung, Schadensvermeidung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.
(4) Die berechtigte Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
§ 15 Gewährleistung für SaaS-Leistungen
(1) Die KS Sales Solutions GmbH gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
(2) Unerhebliche Abweichungen, bloße Designänderungen, technische Weiterentwicklungen oder Einschränkungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(3) Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnis in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Der Kunde hat die KS Sales Solutions GmbH bei der Prüfung und Behebung angemessen zu unterstützen.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Störungen oder Fehler, die auf unsachgemäße Nutzung, kundenseitige Änderungen, fehlerhafte Daten, unzureichende technische Voraussetzungen, Fremdsoftware, Drittanbieterdienste, Bedienungsfehler oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen sind.
(5) Ist ein Fehler nicht reproduzierbar oder nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand behebbar, werden die Parteien das weitere Vorgehen abstimmen.
(6) Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht durch diese AGB wirksam modifiziert werden.
§ 16 Ergänzende Haftungsregelungen für SaaS-Leistungen
(1) Für Schäden aufgrund von Datenverlust haftet die KS Sales Solutions GmbH, soweit gesetzlich zulässig, nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung entstanden wäre.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH haftet nicht für Schäden, Störungen oder Datenverluste, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden, fehlerhafte Bedienung, unzureichende technische Voraussetzungen, kundenseitige Änderungen, Drittanbieterdienste, externe Netzwerke oder sonstige außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden.
(3) Die KS Sales Solutions GmbH haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Daten, Auswertungen, Empfehlungen oder Informationen aus der Software trifft.
(4) Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen aus Teil I dieser AGB.
§ 17 Daten nach Vertragsende
(1) Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, auf die Software zuzugreifen oder diese zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Übergangsregelung vereinbart wurde.
(2) Die KS Sales Solutions GmbH ist berechtigt, nach Vertragsende den Zugang zur Software zu deaktivieren.
(3) Kundendaten werden nach Vertragsende nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Zurückbehaltungsrechte bestehen.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende rechtzeitig einen Export oder eine Sicherung der von ihm weiterhin benötigten Daten zu veranlassen, soweit ihm dies über die Software möglich ist oder eine entsprechende Unterstützung durch die KS Sales Solutions GmbH gesondert vereinbart wurde.
(5) Eine Reaktivierung, Wiederherstellung oder nachträgliche Aufbereitung von Daten nach Vertragsende wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und technisch noch möglich ist.
§ 18 Verhältnis zu Teil I dieser AGB
(1) Ergänzend gelten die allgemeinen Regelungen aus Teil I dieser AGB.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen Teil I und diesen besonderen Bedingungen gehen diese besonderen Bedingungen für Software-as-a-Service vor, soweit sie den SaaS-Leistungsbereich betreffen.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen besonderen Bedingungen und dem jeweiligen Angebot gehen die Regelungen des Angebots vor.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service - Stand: 01.06.2026
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